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Bürgerinitiative Falkensteigtunnel - tägliches Verkehrsaufkommen

bürgerinitiative für den falkensteigtunnel
 

über den tunnel

Die Seiten www.falkensteig-tunnel.de befinden sich momentan noch im Aufbau.


Die im alten Bundesverkehrswegeplan (BVWP) von 1992 war die Ortsumgehung Falkensteig (Buchenbach bei Freiburg) bekanntlich nur in den Weiteren Bedarf (WB) eingestuft. Im Rahmen der Fortschreibung hat das Bundesverkehrsministerium alle Einzelprojekte sowie gesamte Streckenzüge neu bewertet.

Bei dieser Fortschreibung wurde die erste Röhre des Falkensteigtunnels mit Kosten von rund 43 Mio. Euro in den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) eingestuft. Die zweite Röhre des Falkensteigtunnels sowie beide Röhren des sogenannten Hirschsprungtunnels mit Kosten von rund 125 Mio. Euro in den Weiteren Bedarf (WB) aufgenommen. Damit ist die einbahnige Ortsumfahrung von Falkensteig zwar etwas dringlicher eingestuft als der Rest der Strecke, aber nicht vordringlich. Die Einstufung WB* bedeutet, dass der Bund einen Bau erst nach 2015 für realisierbar und finanzierbar hält.

Bedingung für eine Einstufung in den vordringlichen Bedarf, verbunden mit einem sofortigen Baubeginn ab 2015 wäre allerdings, dass die erforderlichen Untersuchungen, Gutachten und Planungen vorliegen. Zu nennen wäre hier insbesondere das für die Einstufung in den vordringlichen Bedarf erforderliche geologische Gutachten sowie die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS).

Bis jetzt wurden jedoch seitens des Landes Baden-Württemberg alle konkreten Planungen wegen der achrangigen Einstufung im Bedarfsplan, der Kostenproblematik und der sehr langfristigen Realisierungsaussichten zurückgestellt. Auf Grund des bekannten Zeitplans für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes im Jahr 2015 müsste aber zeitnah mit den entsprechenden Voruntersuchungen durch das Regierungspräsidium Freiburg begonnen werden, um vor 2015 die entsprechenden Vorbereitungen für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes zu treffen. Die Stadt Freiburg erwägt aus diesem Grund die Planungen des Landes für den Stadttunnel vorzufinanzieren, damit eine Einstufung in den vordringlichen Bedarf zum Jahr 2015 erfolgen kann.